Ablauf
In meiner Praxis biete ich Psychotherapie für Privatpatientinnen und Privatpatienten sowie für Selbstzahlende an.
Die Abrechnung erfolgt daher nicht über die gesetzlichen Krankenkassen.
Der erste Schritt ist oft der schwierigste – umso wichtiger ist es mir, Ihnen diesen so einfach und angenehm wie möglich zu machen. Sie können ganz unkompliziert über das Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail mit mir in Verbindung treten.
Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück und schlage Ihnen erste Termine für ein persönliches Gespräch vor.
Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, in Ruhe anzukommen und Ihre aktuellen Anliegen zu schildern. Gleichzeitig geht es darum, dass Sie ein Gefühl dafür entwickeln können, ob Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen und ob die Zusammenarbeit für Sie stimmig ist.
Auch ich nutze dieses Gespräch, um Ihre Situation besser zu verstehen und gemeinsam mit Ihnen eine erste Orientierung zu entwickeln, wie eine mögliche therapeutische Begleitung aussehen kann.
Zu Beginn der Therapie finden in der Regel mehrere sogenannte probatorische Sitzungen (meist 3–5 Termine) statt.
Der weitere Verlauf der Therapie richtet sich ganz nach Ihren individuellen Anliegen, Ihrer Lebenssituation und der Tiefe der Themen, die Sie mitbringen. Dabei arbeiten wir in einem Tempo, das sich für Sie richtig anfühlt, und mit Zielen, die für Sie erreichbar und sinnvoll sind.
Kosten
Die Abrechnung erfolgt in meiner Praxis auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Privatpatientinnen und Privatpatienten
Wenn Sie privat krankenversichert sind, werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Regel entsprechend Ihres individuellen Versicherungstarifs übernommen. Da sich die Leistungen je nach Vertrag unterscheiden können, empfehle ich Ihnen, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über die konkreten Konditionen zu informieren.
Selbstzahlende
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Therapie unabhängig von einer Versicherung selbst zu finanzieren. Dafür kann es ganz unterschiedliche persönliche Gründe geben – beispielsweise der Wunsch nach größtmöglicher Vertraulichkeit.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich, ein Kostenerstattungsverfahren wird daher nicht angeboten.